{"id":3465,"date":"2025-09-12T11:35:02","date_gmt":"2025-09-12T09:35:02","guid":{"rendered":"https:\/\/apograph.biz\/?page_id=3465"},"modified":"2025-09-12T11:37:07","modified_gmt":"2025-09-12T09:37:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/apograph.biz\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3465\" class=\"elementor elementor-3465\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f74a4d7 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f74a4d7\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-38fc671 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"38fc671\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-effd107 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"effd107\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-79461d28\" data-id=\"79461d28\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c62e21a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"c62e21a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der Apograph GmbH <br \/>(nachfolgend: Apograph)<\/p><p>1. Allgemeines<\/p><p>1.1. Apograph erbringt ihre Leistungen f\u00fcr ihre Kunden (nachfolgend auch Besteller) ausschlie\u00dflich zu <br \/>ihren Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen. Alle Vereinbarungen erhalten nur durch Best\u00e4tigung <br \/>der Apograph G\u00fcltigkeit. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende Vereinbarungen <br \/>gelten nur dann als angenommen, wenn sie von Apograph als Zusatz zu diesen Auftragsbedingungen <br \/>best\u00e4tigt werden.<\/p><p>1.2. Bezugnahmen oder Gegenbest\u00e4tigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen <br \/>oder sonstigen, von ihm verwendeten Bedingungen werden hiermit von Seiten Apograph ausdr\u00fccklich <br \/>widersprochen.<\/p><p>1.3. Die vom Besteller bestellten oder in Auftrag gegebenen Produkte werden nachstehend auch als <br \/>Vertragsgegenstand oder Liefergegenstand bezeichnet. Soweit die vom Besteller bestellten oder in Auftrag <br \/>gegebenen Produkte als Liefergegenstand bezeichnet werden, wird damit nicht die Verpflichtung von <br \/>Apograph begr\u00fcndet, die vom Besteller bestellten oder in Auftrag gegebenen Produkte an den Besteller zu <br \/>versenden; eine Versendung schuldet Apograph nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung.<\/p><p>Der Besteller ist, sofern keine hiervon abweichende, ausdr\u00fcckliche, schriftliche Vereinbarung getroffen <br \/>wurde, verpflichtet, die von ihm bestellten oder in Auftrag gegebenen Produkte im Werk von Apograph in <br \/>Pforzheim abzuholen (Holschuld, keine Vereinbarung einer Schick- oder Bringschuld).<\/p><p>2. Angebot und Vertragsschluss<\/p><p>2.1. Angebote von Apograph an Besteller sind bis zur Annahme durch den Besteller freibleibend und <br \/>k\u00f6nnen daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerkl\u00e4rung oder bis zur Abholung oder <br \/>Auslieferung des jeweiligen Vertragsgegenstandes von Apograph jederzeit widerrufen werden.<\/p><p>2.2. Angebote und Bestellungen des Bestellers werden erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung oder <br \/>durch Abholung oder Auslieferung des Vertragsgegenstandes durch Apograph rechtsverbindlich.<\/p><p>2.3. Apograph beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen des Vertragsgegenstandes w\u00e4hrend der Lieferzeit vor, sofern der <br \/>Vertragsgegenstand dadurch f\u00fcr den Kunden keine unzumutbaren Ver\u00e4nderungen erf\u00e4hrt. Apograph ist <br \/>berechtigt, zur Vertragserf\u00fcllung Dritte hinzuzuziehen.<\/p><p>2.4. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen <br \/>Angaben \u00fcber Gewichte, Ma\u00dfe, Preise, Leistungen und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht <br \/>ausdr\u00fccklich Vertragsinhalt werden.<\/p><p>2.5 Im Falle der Anfertigung von Erstmustern f\u00fcr eine Bestellerfreigabe steht ein ggfs. bereits <br \/>abgeschlossener Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass<\/p><p>&#8211; der Besteller von ihm zu beschaffendes Material \/ Unterlagen Apograph in ausreichender Zahl zur <br \/>Verf\u00fcgung gestellt hat und <br \/>&#8211; der Besteller die Erstmuster freigegeben hat und <br \/>&#8211; Apograph den Auftrag schriftlich best\u00e4tigt oder mit der Produktion begonnen hat.<\/p><p><br \/>3. Umfang der Leistungen \/ Pflichten des Bestellers<\/p><p>3.1. F\u00fcr den Umfang der Leistungen sind die Angaben von Apograph in der Auftragsbest\u00e4tigung (soweit <br \/>keine Auftragsbest\u00e4tigung vorliegt: die Angaben in deren Angebot) ma\u00dfgeblich.<\/p><p>3.2. Der Besteller \u00fcbernimmt f\u00fcr die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, <br \/>Spezifikationen, Lehren, Muster die volle Verantwortung. S\u00e4mtliche Angaben \u00fcber Abmessungen und <br \/>dergleichen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch Apograph. Der Besteller garantiert, dass er \u00fcber <br \/>s\u00e4mtliche erforderlichen Rechte verf\u00fcgt, insbesondere s\u00e4mtliche erforderlichen geistigen Schutzrechte oder <br \/>die erforderlichen Nutzungsrechte sowie sonstigen erforderlichen Berechtigungen (z.B. nach dem <br \/>M\u00fcnzgesetz) und dass die Erbringung der von ihm beauftragten Leistung durch Apograph nicht gegen <br \/>gesetzliche Verbote verst\u00f6\u00dft oder Rechte Dritter verletzt.<\/p><p>3.3. Soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden zu bearbeitende Produkte <br \/>vom Besteller bei Apograph in Pforzheim angeliefert und nach Leistungserbringung durch Apograph vom <br \/>Besteller abgeholt. Apograph \u00fcbernimmt keine Kosten f\u00fcr Lieferung und Abholung.<\/p><p>3.4. Soweit im Angebot nicht etwas anderes definiert wurde, werden zu bearbeitende Produkte vom <br \/>Besteller frisch aus der Herstellung (z. B. pr\u00e4gefrisch) und frei von Oberfl\u00e4chenverunreinigungen sowie <br \/>Korrosion\/Oxidation angeliefert. Falls dies im Einzelfall nicht eingehalten wird, kann Apograph soweit <br \/>m\u00f6glich eine kostenpflichtige Vorbehandlung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.<\/p><p>Zur gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Vermeidung zus\u00e4tzlicher Kosten sind zu bearbeitende Waren (z. B. M\u00fcnzen) daher <br \/>vom Besteller nach Pr\u00e4ge-Losen bzw. Fertigungschargen getrennt und gekennzeichnet anzuliefern. Erf\u00fcllt <br \/>der Besteller die Voraussetzung einer chargenreinen Anlieferung nicht, k\u00f6nnen erneut Kosten f\u00fcr die <br \/>Arbeitsvorbereitung anfallen, die der Besteller zu tragen hat.<\/p><p>Apograph versucht stets, ihrem hohen Qualit\u00e4tsanspruch gerecht zu werden. Trotzdem muss eine <br \/>Ausschussrate ber\u00fccksichtigt werden, um das Risiko von Unterlieferungen zu minimieren. Kalkuliert wird <br \/>mit einer Ausschussrate von \u00fcblicherweise bis zu 10 %. F\u00fcr den kalkulierten Ausschuss schuldet Apograph <br \/>dem Besteller keine Ersatzleistungen. Die jeweilige, zu erwartende Ausschussrate kann nach einer <br \/>Erstbemusterung auf Anfrage genauer abgesch\u00e4tzt werden. Nicht \u201everbrauchte\u201c Waren des Bestellers sowie <br \/>die Ausschussst\u00fccke wird Apograph dem Besteller zur\u00fcckgeben (es gelten insoweit die Regelungen dieser <br \/>Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen, insbesondere betreffend Transportkosten, Lieferzeit, <br \/>Gew\u00e4hrleistung und Haftung).<\/p><p>Aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden beh\u00e4lt sich Apograph branchen\u00fcblich eine Mehr- oder <br \/>Minderlieferung von bis zu 10 % vor.<\/p><p>4. Preise<\/p><p>4.1. Alle Preise f\u00fcr Leistungen von Apograph gelten \u2013 sofern keine anderslautende, schriftliche Best\u00e4tigung <br \/>erfolgte \u2013 ab Werk, ausschlie\u00dflich Verpackung, Versicherung, Transport, Zoll etc, jeweils zzgl. gesetzlicher <br \/>Umsatzsteuer (Nettowarenwert). Kosten f\u00fcr (Einzel-)Verpackung, Verpackungsmaterial, Transport, Zoll, <br \/>Versicherung, etwaiger Einfuhrumsatzsteuer sind in den Preisen nicht enthalten und sind vom Besteller zu <br \/>tragen.<\/p><p>4.2. Soweit Leistungen auf Stundennachweis erbracht oder angeboten werden, verstehen sich die Preise <br \/>zuz\u00fcglich anfallender Kosten f\u00fcr Fahrten und Unterbringung sowie zuz\u00fcglich eventuell anfallender <br \/>Umsatzsteuer.<\/p><p>4.3. Preisangaben sind solange unverbindlich, bis ein Vertrag zwischen Apograph und dem Besteller zu <br \/>Stande gekommen ist.<\/p><p>5. Lieferzeit<\/p><p>5.1. Ist nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart, so hat der Besteller den Vertragsgenstand im Werk von <br \/>Apograph in Pforzheim, Deutschland, abzuholen. S\u00e4mtliche Kosten, einschlie\u00dflich einer von Apograph <br \/>abzuschlie\u00dfenden Transportversicherung, tr\u00e4gt auch bei Vereinbarung einer Versendung des <br \/>Vertragsgegenstandes an eine vom Besteller zu benennende Adresse in jedem Fall der Besteller. <br \/>Lieferungen erfolgen ab Werk in Pforzheim, Deutschland.<\/p><p>5.2. Als Lieferzeit gilt der in der Auftragsbest\u00e4tigung von Apograph schriftlich festgelegte Termin. Soweit <br \/>von Apograph nicht ausdr\u00fccklich ein verbindlicher Liefertermin festgelegt wurde, so handelt es sich bei <br \/>allen Terminangaben um einen unverbindlichen, voraussichtlichen Liefertermin. Stellt der Besteller von ihm <br \/>zu beschaffende Unterlagen oder von ihm zu lieferndes Vormaterial nicht rechtzeitig oder nicht <br \/>ordnungsgem\u00e4\u00df, zum Beispiel nicht chargenrein (vgl. auch Ziffer 3.4.) zur Verf\u00fcgung, so verl\u00e4ngert sich die <br \/>Lieferzeit entsprechend um diesen Zeitraum der Verz\u00f6gerung. <br \/><br \/>Falls als Lieferzeit kein Endtermin, sondern ein Zeitraum, innerhalb dessen Apograph seine Leistungen <br \/>erbringt (Bearbeitungszeit), vereinbart wird, beginnt die Bearbeitungszeit in jedem Fall erst dann zu laufen, <br \/>wenn<\/p><p>&#8211; der Besteller von ihm zu beschaffendes Material \/ Unterlagen Apograph in ausreichender <br \/>Zahl zur Verf\u00fcgung gestellt hat und <br \/>&#8211; der Besteller anzufertigende Erstmuster freigegeben hat und <br \/>&#8211; Apograph den Auftrag oder die Bearbeitungsdauer schriftlich best\u00e4tigt hat.<\/p><p>Stellt der Besteller von ihm zu beschaffende Unterlagen oder von ihm zu lieferndes Vormaterial nicht <br \/>rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df, zum Beispiel nicht chargenrein (vgl. auch Ziffer 3.4.) zur Verf\u00fcgung, <br \/>so verl\u00e4ngert sich die Bearbeitungszeit entsprechend um diesen Zeitraum der Verz\u00f6gerung. <br \/>5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Apograph die Liefergegenst\u00e4nde zur <br \/>Auslieferung oder Abholung bereitgestellt und dem Besteller die Versandbereitschaft oder <br \/>Abholbereitschaft mitgeteilt hat oder der Liefergegenstand das Werk von Apograph verlassen hat.<\/p><p>5.3. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, <br \/>insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die au\u00dferhalb der <br \/>Einwirkungsm\u00f6glichkeiten von Apograph liegen, soweit solche Ereignisse auf die Fertigstellung oder die <br \/>Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei <br \/>Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von Apograph nicht zu vertreten, <br \/>wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse <br \/>wird Apograph in wichtigen F\u00e4llen dem Besteller baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/p><p>5.4. Falls Apograph in Verzug ger\u00e4t, muss \u2013 soweit gesetzlich vorgesehen \u2013 der Besteller Apograph eine <br \/>angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die <br \/>Ware ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als abholbereit oder versandbereit gemeldet wurde.<\/p><p>5.5. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p><p>6. Zahlung<\/p><p>6.1. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Abholung wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wurde vereinbart, <br \/>dass Apograph den Vertragsgegenstand an eine vom Besteller zu benennende Adresse versendet, erfolgt die <br \/>Rechnungsstellung bei Versand. Die Zustellung der Rechnung kann auch mittels E-Mail erfolgen. Kann die <br \/>Abholung oder der Versand abholbereiter oder versandbereiter Ware aus Gr\u00fcnden, die in den Risikobereich <br \/>des Kunden fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und f\u00e4llig.<\/p><p>6.2. Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach <br \/>Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.<\/p><p>6.3. Skontoabz\u00fcge sind nur zul\u00e4ssig, wenn sie ausdr\u00fccklich vereinbart sind und der Besteller bei Apograph <br \/>alle noch offenen Rechnungsbetr\u00e4ge ausgeglichen hat oder gleichzeitig ausgleicht.<\/p><p>6.4. Wechsel werden von Apograph nur aufgrund besonderer Vereinbarungen hereingenommen. Die <br \/>Hereinnahme von Wechsel oder Schecks erfolgt stets nur erf\u00fcllungshalber. Diskontspesen und sonstige <br \/>Wechselkosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/p><p>6.5. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen\u00fcber Apograph aufzurechnen, sofern diese <br \/>Forderungen nicht unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p><p>6.6. Bei Verzug ist Apograph berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz \u2013 bei <br \/>Nachweis eines h\u00f6heren Satzes der von Apograph an deren Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen <br \/>Zinssatz \u2013 zu berechnen. Bei unregelm\u00e4\u00dfiger und unp\u00fcnktlicher Zahlung des Bestellers, bei Zweifeln \u00fcber <br \/>seine Zahlungsf\u00e4higkeit oder Zahlungsbereitschaft darf Apograph die sofortige Bezahlung oder Sicherheiten <br \/>f\u00fcr erfolgte und ausstehende Lieferungen fordern und bis zum Erhalt dieser Sicherheiten weitere <br \/>Lieferungen einstellen. Ferner ist Apograph berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder bei <br \/>Verschulden Schadensersatz zu verlangen. Apograph kann au\u00dferdem die Weiterver\u00e4u\u00dferung unter <br \/>Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren R\u00fcckgabe oder die \u00dcbertragung des mittelbaren <br \/>Besitzes auf Kosten des K\u00e4ufers verlangen und eine Einziehungserm\u00e4chtigung widerrufen.<\/p><p>7. Eigentumsvorbehalt<\/p><p>7.1. Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von <br \/>Apograph.<\/p><p>7.2. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung des Vertragsgegenstandes im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr <br \/>berechtigt; eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist dem jedoch nur mit Zustimmung von <br \/>Apograph gestattet.<\/p><p>7.3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Vertragsgegenstandes tritt der Besteller <br \/>schon jetzt an Apograph ab; Apograph nimmt die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des <br \/>Einziehungsrechtes von Apograph ist der Besteller zur Einziehung solange berechtigt, wie er seinen <br \/>Verpflichtungen gegen\u00fcber Apograph nachkommt und nicht in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t.<\/p><p>7.4. Auf Verlangen von Apograph hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben \u00fcber die <br \/>abgetretene Forderung zu machen, und zwar insbesondere Apograph eine Liste der Schuldner mit Namen <br \/>und Anschrift, der H\u00f6he der Forderung und dem Datum der Rechnungsstellung zu erteilen und den <br \/>Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. <br \/>7.5. Eine etwaige Be- und Verarbeitung des Vertragsgegenstandes nimmt der Besteller f\u00fcr Apograph vor, <br \/>ohne dass Apograph hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung <br \/>des Vertragsgegenstandes mit anderen, Apograph nicht geh\u00f6renden Waren, steht Apograph der dabei <br \/>entstehende Miteigentumsanteil einer neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Faktoren- Wertes zu den \u00fcbrigen <br \/>verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der <br \/>Besteller das Alleineigentum einer neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner dar\u00fcber einig, dass der <br \/>Besteller Apograph im Verh\u00e4ltnis des Faktoren-Wertes der verarbeiteten bzw. der verbundenen oder <br \/>vermischten Vertragsgegenstandes Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt und diese unentgeltlich f\u00fcr <br \/>Apograph verwahrt.<\/p><p>7.6. Wird der Vertragsgegenstand zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach <br \/>Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung <br \/>nur in H\u00f6he des Faktoren-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen der anderen Ware weiterver\u00e4u\u00dfert <br \/>wird.<\/p><p>7.7. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in den Vertragsgegenstand oder in die im Voraus <br \/>abgetretene Forderung hat der Verk\u00e4ufer Apograph unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eine Intervention <br \/>notwendigen Unterlagen zu unterrichten.<\/p><p>7.8. Die Erm\u00e4chtigung des Bestellers zur Verf\u00fcgung \u00fcber den Vertragsgegenstand und zur Einziehung der <br \/>abgetretenen Forderung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, bei Wechsel- und <br \/>Scheckprotesten sowie bei Verm\u00f6gensverfall \u2013 insbesondere bei Stellung eines Insolvenzantrages \u2013 des <br \/>Bestellers. In diesen F\u00e4llen ist Apograph berechtigt, den Vertragsgegenstand in Besitz zu nehmen und ist <br \/>der Besteller zur Herausgabe des Vertragsgegenstandes an Apograph verpflichtet, ohne dass Apograph <br \/>zuvor den R\u00fccktritt vom Vertrag erkl\u00e4ren muss. Der Besteller ist auch dann zur Herausgabe des <br \/>Vertragsgegenstandes verpflichtet, wenn er diese mit anderen beweglichen Sachen verbunden hat und zur <br \/>Herausgabe eine Demontage erforderlich ist. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn der <br \/>Vertragsgegenstand ein wesentlicher Bestandteil zu einer einheitlichen Sache im Sinne von \u00a7 947 BGB <br \/>geworden ist. Handelt es sich bei dem K\u00e4ufer um einen Vollkaufmann, so liegt in der R\u00fccknahme des <br \/>Vertragsgegenstandes nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dies von Seiten von Apograph <br \/>ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<\/p><p>7.9. Apograph verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten <br \/>nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die Forderung um 10 % <br \/>oder mehr \u00fcbersteigt.<\/p><p>8. Abnahme und Pr\u00fcfung<\/p><p>8.1. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist Apograph nur auf ausdr\u00fcckliches Verlangen des <br \/>Bestellers verpflichtet. Die Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/p><p>8.2. Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand sofort nach Erhalt auf M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im <br \/>Rahmen dieser \u00dcberpr\u00fcfung sind auch entsprechende Stichproben vorzunehmen. Die Untersuchungs- und <br \/>R\u00fcgepflicht erstreckt sich auch auf eine eventuelle Montageanleitung und die Lieferung einer zu gro\u00dfen <br \/>oder zu geringen Menge. Aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden beh\u00e4lt sich Apograph branchen\u00fcblich eine <br \/>Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vor.<\/p><p>8.3. Der Vertragsgegenstand gilt als abgenommen, wenn Beanstandungen sofort erkennbarer M\u00e4ngel nicht <br \/>unverz\u00fcglich nach Erhalt des Vertragsgegenstands erfolgen.<\/p><p>9. M\u00e4ngelanspr\u00fcche, Verj\u00e4hrung<\/p><p>9.1. Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Leistungen oder wegen erkennbarer M\u00e4ngel <br \/>sind Apograph unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden mangelhaften Teile auf Verlangen <br \/>von Apograph an diese zur\u00fcckzusenden. Sp\u00e4tere Reklamationen brauchen von Apograph nicht mehr <br \/>ber\u00fccksichtigt werden. Versteckte M\u00e4ngel, die auch nicht durch Stichproben erkennbar sind, sind Apograph <br \/>unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Bei versteckten M\u00e4ngeln haftet Apograph nur innerhalb <br \/>der gesetzlichen Frist nach Erkennbarwerden; l\u00e4ngstens jedoch innerhalb der gesetzlichen <br \/>Gew\u00e4hrleistungsfristen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder M\u00e4ngeln gilt der <br \/>Vertragsgegenstand unter Ausschluss von Anspr\u00fcchen wegen unvollst\u00e4ndiger, unrichtiger und mangelhafter <br \/>Lieferung als genehmigt.<\/p><p>9.2. Falls Apograph nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu leisten hat, <br \/>\u00fcbernimmt der Besteller das Risiko der Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck. Bei <br \/>Farbangaben aufgrund der RAL-Tabelle wird Gew\u00e4hr f\u00fcr die Einhaltung der Toleranzen nach dem Stand <br \/>der Technik geleistet. Andere Farbangaben werden nach Farbf\u00e4cher nachgestellt. Farbmusterkataloge <br \/>werden dem Besteller gegen gesonderte Verg\u00fctung zur Verf\u00fcgung gestellt. <\/p><p>9.3. F\u00fcr Sachm\u00e4ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. <br \/>Inbetriebsetzung durch den Besteller oder fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung entstehen, steht <br \/>Apograph ebenso wenig ein, wie f\u00fcr die Folgen unsachgem\u00e4\u00dfer und ohne Einwilligung von Apograph <br \/>vorgenommene \u00c4nderung oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt f\u00fcr <br \/>M\u00e4ngel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.<\/p><p>9.4. Apograph appliziert feinste Finishes in unterschiedlichen Ausf\u00fchrungen. Derartige Finishes k\u00f6nnen <br \/>durch mechanische Einwirkungen und durch Kontakt mit chemischen Mitteln (z.B. Reinigungsmittel) <br \/>besch\u00e4digt werden. Apograph hat keinen Einfluss auf die mechanischen und chemischen Einwirkungen bei <br \/>der Weiterverarbeitung, beim Gebrauch und bei der Reinigung; Apograph \u00fcbernimmt in solchen F\u00e4llen <br \/>daher keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Best\u00e4ndigkeit der Oberfl\u00e4chen und der F\u00e4rbung. Der Besteller ist <br \/>verpflichtet, gegebenenfalls rechtzeitig, z.B. an Erstmustern, geeignete Pr\u00fcfungen durchzuf\u00fchren, um die <br \/>Eignung der von APOGRAPH gelieferten Oberfl\u00e4chen und Drucke f\u00fcr die jeweilige Weiterverarbeitung <br \/>und f\u00fcr den jeweiligen Verwendungszweck festzustellen.<\/p><p>9.5. Einige Effekt-Finishes enthalten Partikel von Edelmetall oder Edelstein. Eventuelle Mengen- oder <br \/>Qualit\u00e4tsangaben beziehen sich auf das Rohmaterial, das dem Effektlack beigemischt wird. Da sich das <br \/>beigemischte Material im verarbeiteten Effektlack nicht homogen verteilt, \u00fcbernimmt Apograph keine <br \/>Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass auf jedem fertiggestellten St\u00fcck eine Mindestmenge des beigemischten Materials <br \/>nachweisbar ist.<\/p><p>9.6. Apograph strebt stets eine h\u00f6chstm\u00f6gliche Prozesssicherheit zur Erreichung des gewohnten <br \/>Qualit\u00e4tsstandards an. Soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird bei <br \/>Druckdienstleistungen und metallischen Veredelungen das h\u00f6chste Augenmerk auf das optische <br \/>Erscheinungsbild des Arbeitsergebnisses gelegt. Daher k\u00f6nnen bei den von Apograph applizierten Finishes, <br \/>insbesondere bei galvanisch abgeschiedenen Metallen, auf dem bearbeiteten Produkt au\u00dfer dem vom <br \/>Kunden gew\u00fcnschten Metall weitere Metalle nachweisbar sein.<\/p><p>9.7. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach Bereitstellung des Vertragsgegenstandes zur <br \/>Abholung und Mitteilung der Abholbereitschaft oder, falls eine Lieferung des Vertragsgegenstandes an den <br \/>Besteller vereinbart wurde, nach Lieferung (Datum der \u00dcbergabe an die Transportperson), wenn nicht ein <br \/>Schaden an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit eingetreten ist. Verz\u00f6gert sich die Abholung oder der Versand <br \/>ohne Verschulden von Apograph, so erlischt die Haftung sp\u00e4testens 18 Monate nach Abholbereitschaft oder <br \/>Versandbereitschaft. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt.<\/p><p>9.8 Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverz\u00fcglich an Apograph zur\u00fcckzugeben. Apograph \u00fcbernimmt <br \/>die Transportkosten, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge berechtigt ist. Wenn der Besteller diesen Verpflichtungen nicht <br \/>nachkommt oder ohne Zustimmung von Apograph \u00c4nderungen an den bereits beanstandeten Waren <br \/>vornimmt, verliert er etwaige Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche. Bei berechtigter fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelr\u00fcge bessert <br \/>Apograph nach ihrer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz.<\/p><p>9.9. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum R\u00fccktritt, wenn Apograph <br \/>eine ihr gesetzte angemessene Frist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Mangels im <br \/>Sinne dieser Auftragsbedingungen fruchtlos verstreichen l\u00e4sst.<\/p><p>9.10. Keine Anspr\u00fcche des Bestellers bei M\u00e4ngeln bestehen:<\/p><p>&#8211; bei Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder \u00dcberbeanspruchung durch den Besteller oder <br \/>seiner Abnehmer entstanden sind; <br \/>&#8211; wenn gesetzliche oder von Apograph erlassene Verarbeitungs- und Behandlungsvorschriften von dem <br \/>Besteller oder seiner Abnehmer nicht befolgt werden, es sei denn, dass der Mangel nicht auf diese <br \/>Nichtbeachtung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist; <br \/>&#8211; wenn der Vertragsgegenstand aufgrund der Vorgaben des Bestellers, insbesondere nach von ihm <br \/>gelieferten Vormaterial oder nach von ihm \u00fcberlassenen Zeichnungen erstellt wurde und der Mangel des <br \/>Liefergegenstandes auf dieses Vormaterial oder die Vorgaben-Zeichnungen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p><p>10. Sonstige Haftung<\/p><p>10.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche des <br \/>Bestellers gegen Apograph ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen <br \/>Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung. Apograph haftet deshalb <br \/>nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Vor allem haftet Apograph <br \/>nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers. <br \/>10.2. Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen <br \/>Vertreter oder leitenden Angestellten sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder <br \/>wenn Apograph eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat.<\/p><p>10.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Apograph, au\u00dfer in den F\u00e4llen des <br \/>Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten nur f\u00fcr den <br \/>vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<\/p><p>10.4. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei <br \/>Fehlern der gelieferten Ware f\u00fcr Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet <br \/>wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und beim Fehlen von <br \/>zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen <br \/>Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.<\/p><p>11. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte Dritter<\/p><p>11.1. Apograph beh\u00e4lt sich an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und \u00c4hnliches, Informationen <br \/>k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 Eigentums- und Urheberrechte vor; sie <br \/>d\u00fcrfen ohne vorherige Zustimmung von Apograph Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Werkzeuge, <br \/>Vorlagen oder Entw\u00fcrfe, die von Apograph oder im Auftrag von Apograph f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer <br \/>Bestellung hergestellt wurden, verbleiben auch nach Durchf\u00fchrung des Auftrags Eigentum von Apograph. <br \/>Soweit f\u00fcr die Erstellung von Vorlagen, Mustern oder Entw\u00fcrfen besondere Kosten in Rechnung gestellt <br \/>werden, bedeutet dies nicht, dass die Vorlagen Eigentum des Kunden werden; sie bleiben aber f\u00fcr den <br \/>Kunden reserviert.<\/p><p>11.2. Apograph verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen <br \/>nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p><p>11.3. Eine Pr\u00fcfung, ob die vom Besteller beigestellten Unterlagen keine Rechte Dritter, insbesondere <br \/>Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen) <br \/>verletzen, obliegt dem Besteller. Der Besteller ist des Weiteren verpflichtet, zu pr\u00fcfen, ob der von ihm <br \/>beabsichtigte Auftrag gegen gesetzliche Verbote, zum Beispiel des M\u00fcnzgesetzes, verst\u00f6\u00dft. Wird Apograph <br \/>von Dritten wegen der Verwendung, Verwertung oder Vervielf\u00e4ltigung der vom Besteller beigestellten <br \/>Unterlagen und Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten und\/oder gewerblichen Schutzrechten <br \/>oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen, so hat <br \/>der Besteller Apograph bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzungen zu unterst\u00fctzen und Apograph <br \/>s\u00e4mtlichen Schaden (einschlie\u00dflich Anwalts- und Prozesskosten), der Apograph dadurch entsteht, zu <br \/>ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn Apograph wegen eines Versto\u00dfes gegen ein gesetzliches Verbot, zum <br \/>Beispiel des M\u00fcnzgesetzes, in Anspruch genommen wird.<\/p><p>12. Gefahr\u00fcbergang<\/p><p>12.1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen <br \/>Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der \u00dcbergabe des <br \/>Vertragsgegenstandes an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Versandbeauftragten auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies <br \/>gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erf\u00fcllungsort erfolgt und\/oder wenn Apograph die Frachtkosten <br \/>tr\u00e4gt.<\/p><p>12.2. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu <br \/>vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/p><p>13. Schlussbestimmungen<\/p><p>13.1 F\u00fcr diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen sowie die sich aus diesem Vertrag ergebenden <br \/>Rechtsbeziehungen zwischen Apograph und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland <br \/>unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p><p>13.2. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung und f\u00fcr die Lieferung ist Pforzheim.<\/p><p>13.3. Gerichtsstand ist der Sitz von Apograph, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen <br \/>entgegenstehen. Apograph kann auch bei dem f\u00fcr den Sitz des Bestellers zust\u00e4ndigen Gericht klagen.<\/p><p>13.4. Nebenabreden, Vorbehalte, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der <br \/>schriftlichen Best\u00e4tigung von Apograph. <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ace56dc elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"ace56dc\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der Apograph GmbH (nachfolgend: Apograph) 1. Allgemeines 1.1. 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